FAQ – Fragen & Antworten

Ihr meldet eure Eheschließung persönlich beim Standesamt an, in dessen Bezirk einer von euch mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Das geht in der Regel frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von euch (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet ist. Wenn ihr mehrere Wohnsitze habt, könnt ihr auch das Standesamt wählen, bei dem Ihr heiraten möchtet.

Sobald alle Unterlagen geprüft sind und alles passt, ist die Anmeldung sechs Monate gültig. Danach müsste sie nochmal neu gemacht werden.

Ihr benötigt eure gültigen Personalausweise oder Reisepässe, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) sowie eine erweiterte Meldebescheinigung. Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen nötig sein.

Ja, viele Standesämter bieten die Möglichkeit, einen Termin vorab unverbindlich zu reservieren. Fragt am besten frühzeitig an, vor allem bei beliebten Terminen im Sommer oder an besonderen Orten wie der Seebrücke.

Die Gebühren variieren je nach Ort und Wochentag. In der Regel müsst ihr mit Kosten zwischen 60 € und 150 € für die Trauung rechnen. Für besondere Orte, Wunschtermine oder Wochenendtrauungen können zusätzliche Gebühren anfallen.

Das hängt vom jeweiligen Trauort ab. Eine ungefähre Anzahl der maximalen Personenanzahl findet Ihr in meiner persönlichen Einschätzung.

Natürlich! Ihr könnt zum Beispiel Musik abspielen lassen, ein Gedicht oder ein persönliches Eheversprechen einbauen. Sprecht eure Wünsche vorab mit dem Standesamt ab – vieles ist möglich.

Nein – Trauzeugen sind bei einer standesamtlichen Eheschließung in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Wenn ihr möchtet, könnt ihr aber bis zu zwei Trauzeugen benennen, die eure Zeremonie begleiten und die Ehe beurkunden. Es ist also ganz euch überlassen – ein schönes Symbol der Freundschaft bleibt es trotzdem.

Dann braucht ihr zusätzlich:

  • den aktuellen Registerauszug der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk

  • das Scheidungsurteil (rechtskräftig) oder die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners

  • ggf. Unterlagen zur Namensänderung